Designs

  • Ausarbeitung und Hinterlegung von deutschen Designanmeldungen, von internationalen Geschmacksmusteranmeldungen sowie Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen
  • Hinterlegung von Geschmacksmusteranmeldungen im Ausland unter Einschaltung von Anwaltskanzleien im Ausland, mit denen über viele Jahrzehnte eine kontinuierliche Zusammenarbeit besteht
  • Mitwirkung bei Designverletzungsverfahren
  • Fristenüberwachung und Verwaltung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen, auch als externe Überwachung