Ausarbeitung und Hinterlegung von deutschen Designanmeldungen, von internationalen Geschmacksmusteranmeldungen sowie Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen
Hinterlegung von Geschmacksmusteranmeldungen im Ausland unter Einschaltung von Anwaltskanzleien im Ausland, mit denen über viele Jahrzehnte eine kontinuierliche Zusammenarbeit besteht
Mitwirkung bei Designverletzungsverfahren
Fristenüberwachung und Verwaltung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen, auch als externe Überwachung