Hinterlegung und Vertretung von deutschen Marken inklusive Ausarbeitung von Warenverzeichnissen
Hinterlegung und Vertretung von Unionsmarken und Marken nach dem Madrider Markenabkommen und Protokoll zum Madrider Markenabkommen
Durchführung von Widerspruchsverfahren und Markenlöschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Hinterlegung von Markenanmeldungen im Ausland unter Einschaltung von Anwaltskanzleien im Ausland, mit denen meist über viele Jahrzehnte eine kontinuierliche Zusammenarbeit besteht
Gutachtliche Stellungnahmen
Abmahnungen im Markenverletzungsverfahren
Durchführung von Markenverletzungsverfahren zusammen mit auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, mit denen eine langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit besteht
Erstellen und Überprüfung von Lizenzverträgen
Durchführung von Recherchen zur Vorbereitung von Anmeldungen und vor der Benutzungsaufnahme
Markenblattüberwachungen
Fristenüberwachung und Verwaltung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen, auch als externe Überwachung